YouTube-Videos dürfen eingebettet werden
Jetzt ist es amtlich: Der EuGH hat entschieden, dass YouTube-Videos ohne verletzung der Urheberrechte in Webseiten und auch bei Facebook eingebunden werden können.
Laut der Entscheidung des Gerichtes handelt es sich bei dem eingebetteten Quellcode nicht um eine „öffentliche Wiedergabe“, solange sich die Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik verwendet wird.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel von Spiegel-Online. und der Kanzlei Knies & Albrecht, die das Urteil erstritten hat.
Den vollständigen Text des Urteils zum „Framing von YouTube-Videos“ können Sie HIER downloaden.
Auszug aus dem Urteil vom 21. Oktober 2014
Na das ist ja mal interessant. Darauf haben wir schon lange gewartet. Toller Content gratis für die Webseite. Prima…