Leistungsschutzrecht wird zum Google-Gesetz
…so titelt http://www.Spiegel.de einen neuen Entwurf für ein Leistungsschutzrecht. Dieses soll nur noch Suchmaschinen, nicht mehr alle Internetnutzer, die gewerblich handeln.
Der bisherige Entwurf wurde einhellig von Internetwirtschaft, Netzaktivisten und dem Wirtschaftsverband BDI abgelehnt. Der entscheidende Text in der Neufassung des Entwurfes lautet:
„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt“
Im Gegensatz zu der Geschäftspolitik der großen Suchmaschinen, sich attraktive Verlagsmeldungen zu eigen zu machen, werden z.B. durch Blogger oder andere Gewerbetreibene meistens nur Zitate vewendet, und es wird dann ebenso in den meisten Fällen auf die vollständige Quelle verwiesen.
Der nun vorliegende Entwurf gibt den Verlagen allerdings keine Möglichkeit, aus eigenem Recht gegen gewerbliche Kopien ihrer Inhalte im Netz vorzugehen.
Internetangebote, die z.B. automatisiert komplette Texte von Verlagsangeboten übernehmen, würden nach dem Inkrafttreten des Entwurfs wohl nicht mehr angreifbar sein.
Unabhängig davon stellt sich natürlich für Blogger und andere Portalbetreiber die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Texte unbearbeitet zu übernehmen. Ich meine, Auszüge aus den Texten, mit einem Verweis auf die tatsächliche Quelle sind sinnvoll, eine eigene Kommentierung der Inhalte noch viel mehr.
Es darf auch nicht vergessen werden, daß sich die Arbeit der Verlage auch finanzieren muss, nicht zuletzt über das Internet. Und das funktioniert nur mit entsprechend vielen Besuchern auf der Seite des Verlages.
Warten wir mal ab, in wie dieser Entwruf bis zur tatsächlichen Verabschiedung als Gesetz aussehen wird.
Rudolf Fiedler
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