Gebrauchte Software: Sensationelles Urteil des EuGH
„Jetzt Geld für alte Software“ – oder „Jetzt bewährte Software billiger einkaufen“
Ja, diese beiden Möglichkeiten gibt es.
Die meisten Softwarehersteller streuben sich hartnäckig dagegen, daß ihre Software, die einmal an einen Kunden ver
kauft wurde, auf einem zweiten Markt weiterverkauft werden kann.
Der Grund liegt auf der Hand: Aktuelle Software zu hohen Preisen verkauft, stärkt die Kasse des Herstellers. Doch damit ist jetzt Schluß.
Der EuGH hat eindeutig entschieden:
- Verkauf gebrauchter Software: zulässig
- Verkauf gebrauchter Download Software: zulässig
- Software nicht an Hardware gebunden: zulässig
- Verkauf von „Kompletten Lizenzverträgen“: zulässig
Aber:
ACHTUNG: Das Aufspalten von Volumen-Lizenzen ist NICHT zulässig!
Die Abwicklung von Software An- und Verkäufen ist jedoch nicht ganz ohne Tücken. Wie immer im Bereich des Rechts steckt der Teufel im Detail.
Sie haben in Ihrem Unternehmen Volumenlizenzen, Office, Serverlizenzen und wollen diese Lizenzen zu Geld machen?
Oder Sie möchten preiswert gebrauchte Software zukaufen, um vielleicht vorhandene Software endlich zu legalisieren?
Vertrauen Sie auf Profis. Das Münchner Unternehmen U-S-C (http://www.u-s-c.de ) hilft mit kostenloser Lizenzbaratung!