Bilder und Urheberangabe
Durch die Angebote von Fotolia & Co. ist es ja mittlerweile sehr einfach und auch kostengünstig, gute Bilder auf seiner Homepage oder auf seinem Blog bereitzustellen.
Ein Nachteil: Bei diesen guten Angeboten, bei denen Sie Bilder z.B. ab 0,16 € auf Ihrer Homepage zeigen dürfen, ist es notwendig, die Quelle des Bildes zu nennen, also denjenigen, der das Urheberrecht zu diesem Bild hat.
Für die Angabe des Urheberrechts gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Fotolia bietet z. B. bei seinen Bildern die Ausgabe des Bildes „Social Media gerecht“ an, d. h. die Urheberrechtsangabe ist auf dem Bild integriert
- Sie können die Urheberrechtsangabe direkt unter oder im Bereich des Bildes angeben
- Sie können die Urheberrechtsangabe im Impressum, am besten hier in einem besonderen Bereich, in dem Sie die Urheberrechtsangaben sammeln.
Was Sie in Bezug auf die Urheberrechtsangabe nicht dürfen:
- Das Urheberrecht überhaupt nicht angeben
- Es reicht auch nicht, bei einem Bild die Urheberrechtsangabe so zu hinterlegen, dass diese z.B. beim Überfahren des Bildes mit der Maus (Mouse-over) erscheint.*
*In dem Urteil vom 03.09.2014, Az. 57 C 5593/14 heißt es, der Name dürfe online nicht abhängig vom Nutzungsverhalten und vom genutzten Endgerät sichtbar sein. Fährt der Nutzer nicht über das Bild oder nutzt ein Endgerät, das die Funktionen nicht unterstützt, wäre der Urheber nicht erkennbar, argumentiert das Amtsgericht Düsseldorf.
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