Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Homepage

Betreiber der Seite ist:

OVM Online Verbund Marketing
Rudolf Fiedler
Sandweg 1
85777 Fahrenzhausen
Tel. 089/12192900
Fax: 08133/92676

E-Mail: R.Fiedler@ovm.de

(im Nachfolgenden „Betreiber“ genannt)

Die Haftung für Links auf andere Seiten und die grundsätzliche Bereitstellung des Angebotes, sowie die Datenschutzerklärung wird im Impressum bereits bestimmt.

In diesem Bereich werden die Bestimmungen für die weitergehenden Dienste, für die eine Registrierung auf dieser Plattform vorgesheen ist,  geregelt.

Registrierung:

Registrieren können sich sowohl natürliche als auch juristische Personen (im Folgenden „Benutzer“ genannt.

Die Registrierung ist grundsätzlich freiwillig. Es bleibt dem Betreiber vorbehalten, einzelne Teilnehmer ohne Angabe von Gründen aus der Nutzung des Dienstes auszuschließen.

Die Registrierung selbst ist kostenlos und kann vom Nutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Begründung beendet werden.

Mit der Registrierung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, vom Betreiber per E-Mail über aktuelle Änderungen des Programmes informiert zu werden. In diesen E-Mails können auch Werbeblöcke enthalten sein.

Nutzung der Dienste:

Bei jeder Nutzung der vom Betreiber angebotenen Dienste durch den Benutzer gilt die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.

Die Anerkennung aller Bestimmungen dieser AGB ist die Voraussetzung für die Nutzung dieser Plattform. Die Bestimmungen werden mit dem Absender der Registrierung anerkannt.

Kostenlose Dienste:

Kostenlose Dienste werden vom Betreiber unter Ausschluß jeder Gewährleistung, bzw. jeder Haftung bereitgestellt.

Bei zahlungspflichtigen Diensten ist die Haftung auf den Preis für die Dienste beschränkt. Eine Haftung über diesen Betrag hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz.

Die weiteren Bedingungen für zahlungspflichtige Dienste werden direkt im Rahmen der Beestellung dieser Dienste geregelt.

Beendigung der Registrierung – Kündigung

Die Registrierung kann vom Benutzer zu jeder Zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Eventuell vorausbezahlte Nutzungsgebühren für kostenpflichtige Dienste werden nicht zurückerstattet.

Kündigung durch den Betreiber

Der Betreiber kann kostenlose Dienste mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit kündigen. Die Kündigung kann an die bei der Registrierung durch den Benutzer eingegebene E-Mail-Adresse erfolgen.

Bei kostenpflichtigen Diensten  kann der Betreiber die Registrierung und die Bereitstellung der Dienste mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der Vereinbarung ohne Nennung von Gründen kündigen.

Kündigung aus wichtigem Grund

Die Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. Verletzung der Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland durch den Betreiber oder den Benutzer kann jederzeit ohne Einhaltung einerKündigungsfrist erfolgen.

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

OVM Online Verbund Marketing – Rudolf Fiedler (im folgenden OVM genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie ggf. zusätzliche Bedingungen/Leistungsbeschreibungen für einzelne Dienste. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn OVM sie schriftlich bestätigt. Die Angestellten der OVM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. OVM ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Preis- und Benutzungsbedingungen sowie Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist OVM berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Die Änderungsmitteilung kann auf elektronischem Wege durch Veröffentlichung im OVM Web erfolgen. Diese Bedingungen gelten für alle durch die OVM Rudolf Fiedler betriebenen Internetportale.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Nutzung von OVM-Diensten kommt mit der Bestätigung der Kundenbestellung durch OVM zustande. OVM kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen. Soweit OVM sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Kündigung

Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten bzw. nach Ablauf der Mindestmietzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Vertragsende kündbar. Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die schriftliche Kündigung muß OVM – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens 6 Wochen vor dem Tag, zu dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§ 4 Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und einem eventuell zusätzlichen Pflichtenheft sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart ist die Nutzung nur für eigene Zwecke des Kunden, nicht also für Zwecke Dritter gestattet. Die Leistungen von OVM werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG und PRIVATER NETZBETREIBER erbracht. Soweit OVM kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die OVM-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen.

  • Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde OVM die Kosten in Höhe von 15,– € zu erstatten;
  • dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
  • die Zugriffsmöglichkeit auf die OVM-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  • die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet/Online-Dienst erforderlich sein sollten;
  • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  • der OVM erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
  • im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  • nach Abgabe einer Störungsmeldung die der OVM durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
  • OVM innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden anzuzeigen.
  • bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der OVM geführt wird, OVM innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. b), e) und f) genannten Pflichten, ist OVM sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. a) (vgl. hierzu § 9) nach erfolgloser Abmahnung berichtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Einzelheiten des Zusammenwirkens der Kunden untereinander kann OVM im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen OVM nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 6 Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der OVM-Dienste ist Dritten nur nach ausdrücklicher Genehmigung von OVM zu gestatten. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der OVM-Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß auch die seinen Anschluß bzw. sein Paßwort nutzenden Dritten die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten. Der Kunde hat für das Fehlverhalten Dritter in gleicher Weise gegenüber OVM einzustehen wie für eigenes Fehlverhalten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist OVM ferner berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € zu erheben. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. OVM hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Der Kunde kann der erfolgten Abrechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als akzeptiert.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

Gegen Ansprüche des OVM kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OVM die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen TELEKOM AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern des OVM, oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von OVM autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat OVM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OVM, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die OVM-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des OVM liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn OVM oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als drei Werktage erstreckt.

§ 9 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist OVM berechtigt, die Leistung zu stoppen und die Zugänge zu Webverwaltung, FTP, Webseiten und E-Mail zu sperren. Bei Hostingleistungen ist OVM berechtigt, die Seite aus dem Verkehr zu nehmen sowie  E-Mail-Anschlüsse zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist OVM außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß OVM eine höhere Zinslast nachweist. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die OVM das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei vereinbarter jährlicher Zahlungsweise kann die Leistung seitens OVM 1 Monat nach Fälligkeit der Rechnung eingestellt werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt OVM vorbehalten.

§ 10 Kundendienst

OVM wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr). Zu diesem Zweck unterhält OVM eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. 1 genannten Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.

§ 11 Warenlieferungen
Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung und zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Kosten für Transport gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der OVM verlassen hat.
Rechnungen für Warenlieferungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 8 Tagen ohne Abzug fällig. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der OVM. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die Haftung für Schäden durch von OVM gelieferte Ware erstreckt sich lediglich auf Ersatz defekter Ware, die Haftung für Folgeschäden wie Datenverlust, Gewinnausfall etc. ist ausgeschlossen.
§ 12 Softwareprojekte
Erstellt OVM für Kunden individuelle Software, so gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, folgende Grundsätze:
Die Software ist ausschließlich vom Kunden oder dem bei Vertragsabschluß festgelegten Betreiber zu verwenden.
Der Übertragung der Rechte an Dritte (Weitergabe) muß OVM zustimmen. Im Falle der Zustimmung gehen bei Übergabe an den Dritten automatisch die Pflichten des Kunden auf den Dritten über. (z. B. Zahlung von Servicegebühr etc)
Der Quellcode bleibt im Eigentum der OVM. Der Kunde erwirbt lediglich die Rechte der Nutzung der Software.
OVM garantiert die Lauffähigkeit der Software auf der vereinbarten Betriebssystemplattform und der vereinbarten Systemumgebung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die gelieferte Software auch unter künftigen Betriebssystem oder Umgebungen läuft. Notwendige Softwareanpassungen werden nach Möglichkeit auf Kosten des Kunden durchgeführt.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die OVM unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienstunternehmen-Datenschutzverordnung sowie ggf. weiterer gesetzl. Vorschriften davon unterrichtet, daß OVM seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich OVM Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist OVM berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. OVM steht dafür ein, daß alle Personen, die von OVM mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der OVM-Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory- Services/Internet-Verzeichnisse/Suchmaschinen).

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber OVM wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet OVM darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe der kalenderjährlichen Entgelte des Kunden gegenüber OVM aus diesem Vertrag beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb 4 Wochen nach Eintritt des schadenstiftenden Ereignisses schriftlich gegenüber dem OVM geltend gemacht werden. OVM haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen ganz oder teilweise unterbleiben. OVM haftet nicht für entgangene Gewinnne OVM haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG oder anderen Leitungs- und Rechner- bzw. Netzbetreibern eingetreten, gelten die im Verhältnis von diesen Betreibern und OVM anwendbaren Bestimmungen für die Haftung des OVM gegenüber seinen Kunden entsprechend. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von OVM-Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens OVM, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch OVM nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 500,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von OVM gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 500,00 €beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 13 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die OVM und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der OVM- Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

Dies gilt vor allem für Folgen von unberechtigtem Versenden von E-Mails (SPAM). Sofern OVM durch entsprechende LOG-Einträge das Versenden unerlaubter Mails nachweisen kann und ebenso die daraufhin folgende Eintragung der OVM-Server auf Blacklists, so kann OVM die entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Für diese Fälle gilt ein Schadensbetrag von 150,00 € ohne Nachweis. Höhere Schäden müssen entsprechend nachgewiesen werden.

§ 14 Zusätzliche Bestimmungen bei Domainnamens Order

Jahresgebühren, auch bei Verlängerung, sind für 1 Jahr im Voraus zu entrichten. Verlängerungen werden für 1 Jahre im Voraus berechnet sofern der Kunde nicht vor Ablauf eine Löschung oder KK eingeleitet oder die Vereinbarung rechtzeitig gekündigt hat. Überwachung der Fälligkeit obliegt dem Kunden. Die Vereinbarungszeit kann bei ausländischen Domains von diesen Fristen abweichen. In diesen Fällen gelten die Bedingungen des jeweiligen Registrars.

Die Prüfung der Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten und von OVM verfügbar gemachten Domain(s) obliegt allein dem Kunden. OVM haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter an solchen oder verwechslungsfähigen Domain-Namen resultieren.

§ 15 Schlußbestimmungen

Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ebenfalls München. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der OVM-Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.